ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) GAINZ4CHANGE FITNESS

R & C GmbH, Robert-Stolz-Straße 7, 4020 Linz, Österreich
(Stand: 29.05.2018)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der R & C GmbH (im Folgenden kurz Gainz4Change Fitness) soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar. Das ABO „FITNESSABO“ beinhaltet die freie Nutzung der Kraft- und Ausdauergeräte. Das „PREMIUM ALL IN“ Abonnement umfasst die Leistung des Kraft/Cardiobereichs und die uneingeschränkte Nutzung des GROUPFITNESS Rahmenprogramms. Das Abonnement „GROUPFITNESS FLAT“ beinhaltet die uneingeschränkte Nutzung des GROUPFITNESS Rahmenprogramms.

1.Vertragsabschluss

1.1 Vertragsabschluss im Studio

Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch schriftliche Antragstellung des Mitglieds. Der vom Mitglied schriftlich gestellte Antrag ist ein bindendes Angebot an GAINZ4CHANGE FITNESS zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Der Mitgliedsvertrag kommt im Zeitpunkt der schriftlichen Annahmebestätigung durch GAINZ4CHANGE FITNESS zustande.

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich. Eine Mitgliedschaft vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist nicht möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres haben die Möglichkeit eine Mitgliedschaft mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigen für den Bereich „Groupfitness“ zu erwerben.

1.2 Vertragsabschluss auf der Website

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt über unsere Webseite zustande. Das Ausfüllen und Absenden des online zur Verfügung gestellten Formulars stellt ein bindendes Angebot an GAINZ4CHANGE FITNESS zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit GAINZ4CHANGE FITNESS dar. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird über die GAINZ4CHANGE FITNESS-Website durch Betätigung der Schaltfläche „Mitgliedschaft abschließen“ gestellt. GAINZ4CHANGE FITNESS kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung
ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt GAINZ4CHANGE FITNESS das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, erhalten Sie eine Annahmebestätigung per E-Mail innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Mit der E-Mail-Bestätigung kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Annahmebestätigung durch GAINZ4CHANGE FITNESS zustande. Ein online abgeschlossener Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen seit Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Im Falle des wirksamen Widerrufes erstattet der Studiobetreiber bis dahin bereits geleistete Zahlungen an das Mitglied zurück. Eine umfassende Widerrufsbelehrung ist auf der online Homepage unter dem jeweiligen Onlinevertrags-Antrag abgedruckt und veröffentlicht. Der Interessent hat bei Abgabe des Angebotes auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages online zu bestätigen.

2. Monatsbeitrag

Der Monatsbeitrag zuzüglich anfallender Kosten für eventuell gewählte Zusatzleistungen (wie z.B. Groupfitness) wird jeweils am 1. Jeden Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils monatlich per Abbuchungsauftrag (SEPA Lastschrift). Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu bezahlen, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden. Alle Entgelte verstehen sich inkl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Änderungen von Kundendaten sind unverzüglich, schriftlich oder persönlich im Studio an GAINZ4CHANGE FITNESS bekannt zu geben. Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA-Lastschriftverfahren berücksichtigt werden.

2.1 Mindestlaufzeit, Kündigungsmöglichkeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, jedoch für mindestens 12 Monate abgeschlossen. Er kann sowohl von der Kundin/vom Kunden als auch von GAINZ4CHANGE Fitness unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Sollte der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt werden, verlängert sich dieser automatisch um weitere 3 Monate. (fortlaufend)

3. Startgebühr & Mitgliedskarte

Für die Aktivierung der Mitgliedskarte ist eine Aktivierungsgebühr bei der Anmeldung in der Höhe von 10,00 €, sowie eine Startgebühr von 19,00 € zu bezahlen. Diese Beträge werden mit der ersten Abbuchung fällig. Bei Abo-Kündigung oder Ausübung des 14 tägigen Rücktrittsrechtes bleibt die Mitgliedskarte beim Mitglied und kann im Falle eines neuerlichen Abo-Abschlusses ohne neuerliche Aktivierungsgebühr wiederverwendet werden. Für die Aktivierung einer Ersatzarte im Falle des Verlustes o.ä. wird eine Gebühr in der Höhe von 5 € fällig. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich im GAINZ4CHANGE FITNESS an einen Mitarbeiter zu melden. Die Mitgliedskarte ist wie in Punkt 1 erwähnt nicht übertragbar.

4. Nutzung des Studios

4.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertrag (unter „Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung“) Zutritt zum GAINZ4CHANGE FITNESS und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

4.2. Gewerbliche Dienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3. Gewerbliches Fotoshooting / Gewerblicher Videodreh

Ein gewerbliches Fotoshooting bzw. gewerblicher Videodreh ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Anfragen: office@gainz4change.com

5. Zahlungserinnerungen & Mahnungen

5.1 Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Pro Zahlungserinnerung bzw. Mahnschreiben wird eine Gebühr in Höhe von € 5,- verrechnet. Bankspesen für entstandene Rücklastschriften werden mit pauschal € 7,- angesetzt. GAINZ4CHANGE FITNESS ist bei tatsächlich angefallenen Spesen von mehr als € 7,- berechtigt, diese entsprechend anzupassen.

5.2 Sind auf dem Vertrag monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der
Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist GAINZ4CHANGE FITNESS berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist GAINZ4CHANGE FITNESS berechtigt, neben den Verzugskosten nach Ziffer 41 dieser AGB einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

6. Hausordnung

Das Mitglied erklärt sich bereit die im Studio aufliegende Hausordnung in der jeweiligen Fassung anzuerkennen. Änderungen sind im Studioaushang vorzufinden. Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigung, Diebstahl, etc. wird der Zutritt zum Studio „GAINZ4CHANGE FITNESS“ bereits beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer untersagt. In diesem Fall hat das Mitglied dennoch die anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu entrichten.

7. Konsumverbote / Verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, im GAINZ4CHANGE FITNESS zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke ins GAINZ4CHANGE FITNESS mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

8. Einrichtung / Räumlichkeiten

GAINZ4CHANGE FITNESS übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benutzers entstehen. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, der Einrichtung sowie den Geräten pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachten – werden auf Kosten des Verursachers instandgesetzt. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstandes von GAINZ4CHANGE FITNESS. Der Kunde hat nach Abschluss des Trainings den Garderobenschrank zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. GAINZ4CHANGE FITNESS ist berechtigt, nach Betriebsschluss sämtliche verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. GAINZ4CHANGE FITNESS übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder gestohlene Gegenstände. Wertgegenstände sind im Spind zu verstauen.

9. Einschränkungen

Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot, wie etwa Wartungs- oder Reparaturarbeiten, berechtigen das Mitglied nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Ein Anspruch auf Schadenersatzforderungen besteht für den Kunden ebenfalls nicht.

10. Stillgelegter Vertrag

Liegen wichtige persönliche oder gesundheitliche Gründe vor, aus denen das Mitglied an der Benutzung des Studios für mindestens ein Monat oder länger verhindert ist, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer amtlichen bzw. fachärztlichen Bescheinigung für einen entsprechenden Zeitraum stillgelegt werden. In diesem Fall verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit um die Dauer der Stilllegung.

11. Schlussbestimmungen

11.1. GAINZ4CHANGE FITNESS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. GAINZ4CHANGE FITNESS wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

11.2. Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen.