Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

R & C GmbH, Robert-Stolz-Straße 7, 4020 Linz, Österreich

Standort: G4C Fitness Lunaplatz 6, 4030 Linz, Stand: 01.08.2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der R & C GmbH, im Folgenden G4C Fitness genannt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar.

Abo „Fitnessabo“

Die Abo-Mitgliedschaft „Fitnessabo“ beinhaltet das Training im Kraft- und Ausdauerbereich.

Abo „Premium All In“

Zusätzlich zu den Leistungen zur Abo-Mitgliedschaft „Fitnessabo“ stehen bei der „Premium All In“-Mitgliedschaft folgende Leistungen zur Verfügung: Nutzung des Kursprogramm

Abo „G4C Youngster“ (bis 21 Jahre)

Die Abo-Mitgliedschaft „G4C Youngster“ beinhaltet das Training im Kraft- und Ausdauerbereich, sowie die Nutzung des Kursprogramms.

1.Vertragsabschluss

1.1 Vertragsabschluss im Studio

Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch schriftliche Antragstellung des Mitglieds. Der vom Mitglied schriftlich gestellte Antrag ist ein bindendes Angebot an G4C Fitness zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Der Mitgliedsvertrag kommt zum Zeitpunkt der schriftlichen Annahmebestätigung durch G4C Fitness zustande. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich. Eine Mitgliedschaft vor Vollendung des 15. Lebensjahres ist nicht möglich.

1.2 Vertragsabschluss auf der Website

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt über unsere Webseite zustande. Das Ausfüllen und Absenden des online zur Verfügung gestellten Formulars stellt ein bindendes Angebot an G4C Fitness zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit G4C Fitness dar. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird über die G4C Fitness-Website durch Betätigung der Schaltfläche „Mitgliedschaft abschließen“ gestellt. G4C Fitness kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt G4C Fitness das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, erhalten Sie eine Annahmebestätigung per E-Mail innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Mit der E-Mail-Bestätigung kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Annahmebestätigung durch G4C FITNESS zustande. Ein online abgeschlossener Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen seit Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Im Falle des wirksamen Widerrufes erstattet G4C Fitness bis dahin bereits geleistete Zahlungen an das Mitglied zurück. Eine umfassende Widerrufsbelehrung ist auf der online Homepage unter dem jeweiligen Onlinevertrags-Antrag abgedruckt und veröffentlicht. Der Interessent hat die Widerrufsbelehrung bei Abgabe des Angebots auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages online zu bestätigen.

2. Monatsbeitrag

Der Monatsbeitrag zuzüglich anfallender Kosten für eventuell gewählte Zusatzleistungen wird jeweils am 1. Jeden Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils monatlich per Abbuchungsauftrag (SEPA Lastschrift). Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu bezahlen, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden. Alle Entgelte verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Änderungen von Kundendaten sind unverzüglich, schriftlich oder persönlich im Studio an G4C Fitness bekannt zu geben. Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA-Lastschriftverfahren berücksichtigt werden.

2.1 Mindestlaufzeit, Kündigungsmöglichkeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, jedoch für mindestens 12 Monate abgeschlossen. Dieser kann sowohl vom Mitglied, als auch von G4C Fitness unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Sollte der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt werden, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres 1 Monat. (fortlaufend)

3. Mitgliedskarte

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich im G4C Fitness an einen Mitarbeiter zu melden. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar.

4. Nutzung des Studios

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem

Vertrag Zutritt zum G4C Fitness und ist berechtigt, das Studio während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

4.1 Unbetreute Zeiten (Members only)

G4C Fitness bietet die Möglichkeit, während der unbetreuten Zeiten (Members only) selbständig zu trainieren. Da keine Betreuungsperson anwesend ist, bietet diese Trainingsform Risiken. Das Mitglied ist sich dessen bewusst und bestätigt hiermit Eigenverantwortung zu übernehmen.

4.2. Gewerbliche Dienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3. Gewerbliches Fotoshooting / Gewerblicher Videodreh

Ein gewerbliches Fotoshooting bzw. gewerblicher Videodreh ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Anfragen:

member@gainz4change.com

5. Zahlungserinnerungen & Mahnungen

Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Pro Mahnschreiben wird eine Gebühr in der Höhe von € 5,- verrechnet. Bankspesen für entstandene Rücklastschriften werden mit pauschal € 7,- angesetzt. G4C Fitness ist bei tatsächlich angefallenen Spesen von mehr als € 7,- berechtigt, diese entsprechend anzupassen.

5.2 Außerordentliche Kündigung

Sind auf dem Vertrag monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist G4C Fitness berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

6. Hausordnung

Das Mitglied erklärt sich bereit die im Studio aufliegende Hausordnung in der jeweiligen Fassung anzuerkennen. Änderungen sind im Studioaushang vorzufinden. Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigung, Diebstahl, etc. wird der Zutritt zum Studio G4C Fitness bereits beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer untersagt. In diesem Fall hat das Mitglied dennoch die anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu entrichten.

7. Konsumverbote / Verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, im G4C Fitness zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke ins G4C Fitness mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

8. Einrichtung / Räumlichkeiten

G4C Fitness übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benutzers entstehen. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, der Einrichtung sowie den Geräten pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachten – werden auf Kosten des Verursachers instandgesetzt. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstandes von G4C Fitness. Der Kunde hat nach Abschluss des Trainings den Garderobenschrank zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. G4C Fitness ist berechtigt, nach Betriebsschluss sämtliche verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. G4C Fitness übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder gestohlene Gegenstände. Wertgegenstände sind im Spind zu verstauen.

9. Einschränkungen

Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot, wie etwa Wartungs- oder Reparaturarbeiten, berechtigen das Mitglied nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Ein Anspruch auf Schadenersatzforderungen besteht für den Kunden ebenfalls nicht.

10. Stillgelegter Vertrag

Liegen wichtige persönliche oder gesundheitliche Gründe vor, aus denen das Mitglied an der Benutzung des Studios für mindestens ein Monat oder länger verhindert ist, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer amtlichen bzw. fachärztlichen Bescheinigung für einen entsprechenden Zeitraum stillgelegt werden. In diesem Fall verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit um die Dauer der Stilllegung.

11. Schlussbestimmungen

G4C Fitness ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. G4C Fitness wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen.